0,1 % nach RoHS und 0,1 % nach REACH haben nicht denselben Nenner
Der Kunde verlangt gleichzeitig eine Antwort zu RoHS und REACH, aber Ihnen liegt nur ein Prüfbericht vor.
Dieser Bericht kann eine der beiden Fragen beantworten; die andere stellt er gar nicht.
Lesezeit etwa 6 Minuten.
Beide Vorschriften nennen 0,1 % w/w, doch der Nenner bezeichnet jeweils eine andere Einheit.
RoHS rechnet auf der Ebene des homogenen Werkstoffs — eine Beschichtung ist eine eigene Werkstoffschicht und wird getrennt bewertet.
REACH rechnet auf der Ebene des Erzeugnisses (article) — und der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei einem zusammengesetzten Produkt jedes einzelne Bauteil maßgebend ist, nicht das Gesamtprodukt.
Diese Seite schließt eine ausdrücklich benannte Lücke
Die englische Seite Ein Werkstoffzeugnis ist kein SGS-Bericht hat die RoHS-Seite geprüft und in den Quellenhinweisen festgehalten, dass die andere Seite nicht gelesen werden konnte: Artikel 33 der REACH-Verordnung war nicht abrufbar, die konsolidierte EUR-Lex-Fassung lieferte nur Vorbemerkungen und Inhaltsverzeichnis, der Artikeltext war abgeschnitten und die ECHA-Seite der Kandidatenliste antwortete mit 403. Deshalb nennt jene Seite weder die REACH-Schwelle noch die Ebene, auf der 0,1 % w/w berechnet werden.
Diesmal führte ein anderer Weg zum Ziel: nicht die achthundert Seiten umfassende Verordnung lesen, sondern das Urteil, das sie auslegt.
RoHS: Der Nenner ist der homogene Werkstoff
Die Überschrift von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU lautet wörtlich maximum concentration values tolerated by weight in homogeneous materials; der Begriff „homogener Werkstoff“ ist in Artikel 3 Nummer 20 gesondert definiert.
Bei einer verzinkten Schraube ist die Zinkschicht daher ein homogener Werkstoff und der Stahlgrundkörper ein anderer; beide werden getrennt berechnet. Wird die ganze Schraube zerkleinert und als Mischprobe geprüft, ändert sich der Nenner zur gesamten Schraube und der Bericht beantwortet eine andere Frage. Die Einzelheiten stehen auf der oben verlinkten Seite.
REACH: Der Nenner ist das „Erzeugnis“, bei Baugruppen jedes einzelne Bauteil
Der Europäische Gerichtshof behandelte 2015 in C-106/14 (FCD und FMB) genau diese Frage: Wird die Schwelle von 0,1 % bei einem Produkt aus mehreren Bauteilen über das Gesamtprodukt oder über jedes Bauteil berechnet?
Das Urteil gibt den Wortlaut der Vorschriften wie folgt wieder:
Artikel 7 Absatz 2 — ein Hersteller muss feststellen, ob der Stoff 0,1 % w/w of any article it produces überschreitet; für einen Importeur gilt for each article.
Artikel 33 — die Informationspflicht des Lieferanten greift bei of that article.
Die Schlussfolgerung des Gerichts in den Randnummern 82 bis 83 lautet:
It is for the supplier of a product one or more constituent articles of which contain(s) a substance of very high concern … in a concentration above 0.1% weight by weight of that article, to inform the recipient.
Mit anderen Worten: Überschreitet ein Bauteil einer Verbindung die Schwelle, entfällt die Pflicht nicht dadurch, dass der Stoff im Gesamtgewicht der Baugruppe auf weniger als 0,1 % verdünnt wird. Dieses Prinzip wird häufig als „once an article, always an article“ bezeichnet.
Was diese Website nicht gelesen hat
Die Originaltexte von Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 33 der REACH-Verordnung konnten auch diesmal nicht gelesen werden. Es war dieselbe technische Grenze wie beim vorigen Versuch: Die konsolidierte EUR-Lex-Fassung lieferte Dokumentliste und Inhaltsverzeichnis, aber nicht die Artikel; die ELI-Adresse führte zum gleichen Ergebnis. Die beiden Formulierungen oben stammen daher aus den Zitaten im Gerichtsurteil und nicht aus der Verordnung selbst.
Noch wichtiger: Es wurde keine Quelle gefunden, die beantwortet, ob eine Beschichtung unter REACH als eigenständiges „Erzeugnis“ gilt. Der ECHA-Leitfaden war in dieser Runde nicht zugänglich. Deshalb behauptet diese Seite nicht, die 0,1 % nach REACH seien über die gesamte Schraube zu berechnen. Belegt ist nur, dass die beiden Vorschriften unterschiedliche Einheiten als Nenner verwenden. Für den nächsten Schritt fehlt die Quelle, also bleibt er offen.
Diese Seite behandelt weder SCIP-Meldungen noch Stoffe der Kandidatenliste oder Sanktionen und ist keine Rechtsberatung. Für eine Entscheidung ist der Originaltext zu lesen oder ein zuständiger Compliance-Berater zu befragen.
Die entscheidende Frage in der Praxis
Wenn ein Bericht eintrifft, fragen Sie zuerst nach seinem Nenner:
- Auf welche Einheit beziehen sich die 0,1 %? Auf einen homogenen Werkstoff oder auf ein ganzes Erzeugnis?
- Welche Schicht wurde als Probe eingesandt? Abgetragene Beschichtung oder eine Mischprobe der ganzen Schraube? Wie auf der vorigen Seite erläutert, bestimmt dies den Nenner.
- Verlangt der Kunde RoHS oder REACH? Die Mechanismen unterscheiden sich; ein einzelner Bericht beantwortet nur selten beide Fragen.
Diese Seite gehört zu Schritt 6, Dokumentation. Die vollständige Reihenfolge lautet Grundwerkstoff, Gewinde, Kopf, Antrieb, Oberfläche und Dokumentation; siehe Eine Schraube vollständig spezifizieren (englisch).
Dieser Beitrag behandelt Schritt 6: Dokumentation. Die vollständige Reihenfolge lautet Grundwerkstoff, Gewinde, Kopf, Antrieb, Oberfläche und Dokumentation. Warum eine andere Reihenfolge Nacharbeit verursacht, erläutert der englische Beitrag Specifying a screw.
Häufige Fragen
Kann ein RoHS-Bericht eine REACH-Frage beantworten?
In der Regel nicht, weil die Nenner verschieden sind. Anhang II der RoHS-Richtlinie bezieht die Schwelle auf homogene Werkstoffe; Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 33 der REACH-Verordnung beziehen sie auf ein Erzeugnis. Obwohl beide 0,1 % w/w nennen, wird nicht dieselbe Einheit bewertet. Prüfen Sie zuerst, welchen Nenner der Bericht verwendet.
Nur ein kleines Bauteil überschreitet die Schwelle, die gesamte Baugruppe im Mittel aber nicht. Besteht die Informationspflicht trotzdem?
Nach dem Urteil C-106/14 des Europäischen Gerichtshofs wird die Schwelle auf der Ebene des Bauteils berechnet. Ein Lieferant muss den Abnehmer informieren, wenn eines oder mehrere Bauteile seines Produkts einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Gewichts dieses Bauteils enthalten. Eine Verdünnung über das Gesamtgewicht hebt die Pflicht nicht auf.
Gilt eine Beschichtung als eigenständiges Erzeugnis?
Diese Website hat keine Quelle gelesen, die diese Frage beantwortet, und gibt daher keine Antwort. C-106/14 behandelt Produkte aus mehreren Bauteilen. Ob eine Beschichtung einem solchen Bauteil gleichzustellen ist, müsste anhand des ECHA-Leitfadens oder des Verordnungstextes geprüft werden; beide waren in dieser Runde nicht zugänglich. Belegt wird hier nur, dass die beiden Schwellen unterschiedliche Nenner haben.
Können Sie eine REACH-Erklärung ausstellen?
Die galvanische Beschichtung wird extern ausgeführt. Angaben zu REACH-SVHC stammen daher vom Beschichtungsbetrieb und werden nicht unmittelbar von uns ausgestellt. Welche Dokumente vorab vereinbart werden können, steht auf der Seite zu unseren Fertigungsmöglichkeiten. Teilen Sie bereits bei der Anfrage mit, welches Dokument und welche Nachweistiefe erforderlich sind.
Quellen
- Case C-106/14, FCD and FMB — Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 zur Einheit, auf die sich die Schwelle von 0,1 % in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 33 REACH bezieht (EUR-Lex)
- Ein Werkstoffzeugnis ist kein SGS-Bericht — wörtliche Prüfung der RoHS-Seite und die auf dieser Seite geschlossene Lücke
- Eine Schraube vollständig spezifizieren — Dokumentation ist Schritt 6 (englisch)
⚠️ Die Originaltexte von Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 33 REACH konnten nicht gelesen werden; die konsolidierte EUR-Lex-Fassung und die ELI-Adresse lieferten nur Dokumentliste und Inhaltsverzeichnis. Diese Seite zitiert deshalb den im Gerichtsurteil wiedergegebenen Wortlaut. ⚠️ Ob eine Beschichtung als eigenständiges Erzeugnis gilt, ist mangels gelesener Quelle ausdrücklich offengelassen. Die wörtlichen RoHS-Zitate stammen aus der bereits geprüften Seite.
Anfrage
Ihr Kunde verlangt gleichzeitig Antworten zu RoHS und REACH? Senden Sie uns seine Liste oder seinen Fragebogen. Wir teilen Ihnen mit, welche Angaben verfügbar sind, welche beim Beschichtungsbetrieb angefordert werden müssen und welche nicht geliefert werden können. Umformung, Prüfung und Verpackung von Schrauben unter M6 erfolgen seit 1994 im eigenen Werk.Angebot anfragen
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